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Krankenkasse

Die Podologie wird bei nicht Diabetikern in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.

Es kann jedoch sein, dass gewisse Zusatzversicherungen einen Teil übernehmen. Informieren Sie sich diesbezüglich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse.

Bei Diabetikern wird die Podologie unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundversicherung bei einer/-em Podologin/-en HF oder SPV übernommen.

Unter folgendem Link: https://www.podologie.swiss/okp/aktuelle-informationen-2/  finden Sie die aktuelle Liste der Podologinnen/- en, welche mit der Krankenkasse abrechnen. Sie finden dort ebenfalls das benötigete Formluar für die Ärztliche Verordnung.

Die Podologie Wizemann rechnet aktuell nicht mit der Krankenkasse ab.

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